Drohnenflug in Amerika & Canada


Was findest du hier?

  • Akku-Transport im Flugzeug
  • Gesetzliche Grundlagen zum Drohnenflug
  • Drohnenflug Praxisbericht
  • Fazit
  • Links

Akku-Transport im Flugzeug

Klein, handlich und mittlerweile so einfach zu fliegen wie Fahrradfahren, lohnt es sich mehr denn je, seine Drohne auf Reisen mitzunehmen. In voller 4K-Auflösung erstellen sie atemberaubende Aufnahmen aus einer Perspektive, die sonst nur den Vögeln vorbehalten ist.

Als wir in den letzten Zügen der Reisevorbereitung waren, stellte wir uns plötzlich die Frage, wie das wohl mit Lithium-Drohnenakkus im Flugzeug ist. Natürlich war uns bewusst, dass die meisten Tablets und Laptops ebenfalls mit diesem Akkus-Typ ausgestattet sind. Und deren Gebrauch gehört ja mittlerweile zur Normalität in den Flugzeugkabinen. Trotzdem wollten wir es etwas genauer wissen und schauten deshalb mal auf die Webseite unserer Airline.

Unter der Rubrik „Gefährliche Gegenstände“ wurde ich dann fündig. Wie bereits vermutet, gehören die Akkus in’s Handgepäck. Was wir jedoch nicht wussten, es besteht eine Kapazitäts-Obergrenze von maximal 100Wh (Wattstunden). Die Erkenntnis, ob das pro Person, pro Akku oder was auch immer ist, wurde nicht genauer erläutert. Und als Laie kann man mit 100Wh ja auch nicht gerade viel anfangen. Die Angaben auf den Akkus werden in der Regel in mAh (Milliamperestunden) und Volt angegeben.

Im Netz haben wir dann einen Umrechner gefunden, der Licht in's Dunkel brachte. Die erlaubten 100Wh entsprechen in unserem Fall bei 15,4 Volt rund 6’500mAh. Meine drei Akkus hatten jedoch zusammen eine Grösse von 11’500mAh. Das Problem haben wir dann relativ einfach durch Umverteilung auf drei Handgepäckstücke gelöst. Wer diese Möglichkeit nicht hat, kann gemäss Homepage eine Sondergenehmigung beantragen. Dazu was das genau bedeutet, ob und wieviel es kostet, wurde auf der Homepage nicht weiter erläutert. In diesem Fall hätten wir bei unserer Fluggesellschaft zum Hörer greifen müssen. Aber immerhin soll es auch dafür eine Lösung geben.

Insgesamt sind wir auf unseren Reisen mit vielen verschiedenen Fluggesellschaften geflogen und hatten nie irgendwelche Probleme mit den Akkus im Handgepäck.

Gesetzliche Grundlagen zum Drohnenflug

Wer in den USA oder in Canada seine
Drohne steigen lassen will, muss diese vorab bei den entsprechenden Behörden registrieren lassen. Die betrifft alle Drohnen mit einem Abfluggewicht ab 250 Gramm bis 25 kg. 
Die Registrierung als „Recreational Flyer“ (nicht kommerzielle Flüge) erfolgt Online auf den Webseiten der jeweiligen Behörden.

In den USA ist dies die "Federal Aviation Administration" (FAA). Das Registrierungs-Prozedere ist für eine Behördenstelle erstaunlich einfach und unkompliziert. Am Ende eines kurzen und schmerzlosen Prozesses überweist man noch per Kreditkarte eine homöopathische Gebühr von 5$ und erhält daraufhin umgehend einen mehrstelligen Code zugeteilt. Wie man diesen Zahlen- und Buchstabenmix auf die Drohne überträgt ist anscheinend egal. Es muss einfach gut leserlich sowie abrieb- und wasserfest sein. Ach ja ... die Registrierung ist ausserdem 3 Jahre lang gültig.


So ... und nun zur kanadischen Variante einer Drohnen-Flugbewilligung. Natürlich geht das hier nicht so einfach. Und damit meinen wir GANZ UND GAR nicht einfach! Wenn Behörden von einer sich schnell entwickelnden Technologie überrascht werden und vor lauter Unwissenheit anfangen wild um sich zu schlagen,  kommt genau das dabei heraus.

Beim Öffnen der Website der zuständigen Behörde, in Canada ist das die "Transport Canada", ist man zu Beginn noch guter Hoffnung, dass es hier ähnlich einfach abläuft wie in den USA. Knackig und übersichtlich werden einem zuerst mal die Grunddaten für eine Bewilligung präsentiert, die sich mit denen in den USA weitgehend decken. Sogar die Gebühr von 5 CAD ist identisch, wobei der kanadische Dollar gegenüber dem US-Dollar rund 20% tiefer liegt. Man ist fast geneigt zu frohlocken. Doch die Ernüchterung folgt auf dem Fusse.

Nachdem man sein Login generiert hat und auf den Link "Register your Drone" drückt, erfährt man ein paar Klicks später, dass man seine Drohne erst registrieren lassen kann, wenn man vorab eine Online-Prüfung erfolgreich absolviert hat und damit in den Besitz eines "Pilot Certificate" gelangt. Kostenpunkt für dieses Zertifikat der Stufe "Basic Operations": 10 CAD.  Soweit, so immer noch gut! Ich hör mich noch denken: "Wie schwer kann das schon sein!" Nach ein paar weiteren Klicks und der Überweisung der Prüfungsgebühr per Kreditkarte geht's dann auch schon los. 

Freunde ... der Mensch, der diese Prüfung ersonnen hat, hat keine Ahnung um was es beim Drohnenfliegen geht! Ich zweifle keine Sekunde daran, dass er oder sie aus der Aviatik-Branche stammt. Jedoch scheint die Person vergessen zu haben, dass es ein paar ganz markante Unterschiede zwischen einem bemannten Flächenflugzeug und einer Drohen gibt. Fragen wie: "An welchen Wolkenformationen erkennt man, dass in Kürze ein Wetterumschwung ansteht" oder "Wie wirkt sich der Schwerpunkt in einem Flieger auf die Flugstabilität aus" haben ebenso wenig einen Einfluss auf die Sicherheit beim Drohnenfliegen, wie das Wissen darüber, wie ein Strömungsabriss  entsteht oder in welchem Zusammenhang die Steigrate zur Strecke und Flughöhe steht. Da hat wohl jemand in aller Eile die theoretische Prüfung für die Privatpiloten-Lizenz in einen Drohnen-Test umfunktioniert. Und da es vermutlich sehr schnell gehen musste, wurden die Fragen gleich so belassen.

Aber es gibt auch einen Wermutstropfen: Es handelt sich um einen Multiple Choice Test, der nur eine einzige Antwort zulässt und 35 Fragen in 90 Minuten zu bewältigen ist ebenfalls nichts, was einen in's Schwitzen bringt. Dafür sorgt der Inhalt der Fragen sowie die Art wie sie gestellt werden. Und leider entpuppt sich auch die erhoffte Hilfe im Netz, besonders bei den kniffligen Fragen, als weitgehend unbrauchbar. Man muss teilweise schon ziemlich tief graben, bis man irgendwo auf einen Hinweis stösst, der einen auf die richtige Spur bringt! Den Rest muss dann das Bauchgefühl übernehmen.

Hat man sich irgendwann durch den Fragenkatalog gekämpft, schliesst man den Test ab und bekommt ein paar Minuten später mitgeteilt, ob man mindestens 65% der Fragen richtig beantwortet, bzw. erraten und somit bestanden hat. Das entsprechende Zertifikat kann man sich dann gleich als pdf-Dokument herunterladen. 

Hat man bestanden, geht das Prozedere gleich weiter. Denn als Nicht-Kanadier kann man natürlich nicht einfach so seine Drohne registrieren lassen und losfliegen. Wo kämen wir denn da hin? Das führt nur über ein weiteres Antragsformular, welches ursprünglich für das Beantragen von Sonderbewilligungen kreiert wurde und mit dem man sich nun sehr umständlich bewerben muss. Man kann sich denken, wie einfach das auf einem zweckentfremdeten Formular von statten geht . Und wagt es ja nicht, den Browser zu lange offen zu lassen ohne etwas anzuklicken. Dieser Frevel wird umgehend mit einer 24 Stunden Account-Sperre sanktioniert. 

Das Antragsformular wird danach an eine E-Mailadresse gesendet und ein paar Tage später erhält man die entsprechende Bewilligung oder eben auch nicht. Im Erfolgsfall bekommt man wie in den USA dazu einen Code, den man auf auch auf der Drohen verewigen muss.

Ich verstehe alle, die darauf pfeifen und einfach so ihre Drohne steigen lassen. Wenn es einem die Behörden derart schwierig machen, dann muss man sich nicht wundern. Jedoch ist die Strafe bei Zuwiderhandlung der Vorschriften ist mit 1000 CAD relativ empfindlich. Da muss man selber abwägen, ob man es riskieren will.

Auch hierzu findet ihr den Link zur Anmelde-Startseite am Ende der Seite.

 

Drohnenfliegen in der USA und Canada - Praxisbericht

Leider ist es so, dass das Drohnenfliegen in den USA und Canada, vor allem an den besonders schönen Orten, oftmals nicht erlaubt ist. Viele dieser Perlen der Natur wurden verständlicherweise zu National- oder Stateparks erklärt, wo das Fliegen strikte Verboten ist! Daneben gibt es aber auch noch eine Vielzahl von sogenannten "Recreational Sites" (Erholungsgebiete) sowie eine Unmenge an militärischen Einrichtungen und Flugplätzen, wo die fliegenden Kameras ebenfalls nicht gerne gesehen werden. Besonders die USA besitzt ein dichtes Netz von kleineren Flugplätzen und militärischen Einrichtungen, die man teilweise nicht mal beim Vorbeifahren richtig wahrnimmt.

In einigen der eher kleineren State Parks oder Recreational Sites kann man sich für ein paar Dollar eine temporäre Bewilligung erkaufen. Am besten fragt man einfach mal ganz freundlich den zuständigen Park-Ranger.

Einige Flug-Apps von Drohnenanbietern warnen den Piloten automatisch, wenn er sich in einer Flugverbotszone aufhält. Die Homepage der US-Behörde "Federal Aviation Administration" (FAA) empfiehlt diesbezüglich eine APP namens B4UFLY (kostenlos in den App-Stores erhältlich), welche einem standortgenau anzeigt, ob und unter welchen Bedingungen man seine Drohne steigen lassen darf. Die App ist wirklich empfehlenswert, aber natürlich braucht man dafür eine Datenverbindung. Und die ist, besonders in den abgelegenen und schönen Gebieten, leider oft Mangelware. Im Zweifelsfall haben wir auf das Fliegen verzichtet. Angeblich sind die Strafen drakonisch und die Park-Ranger verstehen oftmals keinen Spass, wenn es um ihr Territorium geht (das Militär vermutlich auch nicht).

Ein Beispiel aus eigener Erfahrung: Auf der Fahrt durch’s Death Valley wollten wir unbedingt ein paar Drohnenaufnahmen machen. Netzabdeckung gleich Null, also haben wir es schweren Herzens bleiben lassen. Keine fünft Minuten später schoss ein Kampfjet mit ohrenbetäubendem Getöse dicht über unseren Camper hinweg. Wie wir später auf der Karte gesehen haben, befand sich gleich hinter der nächsten Hügelkette eine Militärbasis.


 

Bei allen Einschränkungen lohnt sich trotzdem immer mal wieder einen Blick auf die Drohnenkarte zu werfen. Manchmal hat man Glück, so wie wir, als wir beispielsweise die Salzwüste, die "Bonneville Salt Flats" in der Nähe von Salt Lake City durchquert haben. Die Strasse in's Nirgendwo befand sich dabei knapp ausserhalb einer Verbotszone und so konnten wir ganz legal ein paar der schönsten Drohnenaufnahmen auf unserer Reisen machen. Den entsprechenden Film dazu haben wir euch hier angefügt. Wer sich nicht alles ansehen will, die Drohnenaufnahmen starten ab Min. 1:33.

 

 

Links

Informationen zu Lithium-Akkus im Flieger (Beispiel der SWISS Airline):
https://www.swiss.com/de/de/vorbereiten/gepaeck/gefaehrliche-gegenstaende

Wattstunden in Milliamperestunden Umrechner:
https://www.rapidtables.com/calc/electric/wh-to-mah-calculator.html

Drohenregistrierung in den USA und Canada:
USA - Federal Aviation Administration Website (Fomular: 336)
Canada - Transport Canada Website